Vorschriften für das Rettungssystem

Rettungssysteme unterliegen einer Reihe von Vorschriften hinsichtlich Installation, Nutzung und Wartung. Diese Vorschriften variieren je nach Art des Eingriffs und der jeweiligen italienischen Region, es gibt jedoch einige allgemeine gesetzliche Vorgaben auf nationaler und EU-Ebene.

Sicherheitssysteme für Rettungsleinen müssen einer Reihe nationaler und EU-Vorschriften entsprechen, um den Schutz von Arbeitern bei Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten. Die Vorschriften für diese Systeme variieren je nach Art der Tätigkeit und der jeweiligen Region in Italien. Es gibt jedoch allgemeine Rechtsvorschriften, die Richtlinien für die Installation, Verwendung und Wartung von Rettungsleinen festlegen.

Unsere Zertifizierungen:

Eine nicht zertifizierte Rettungsleine wird vom Gesetz nicht anerkannt und darf nicht als Dach verwendet werden.
QUOTA SICURA zertifiziert jedes Projekt mit demTechnische Zeichnung des Daches, ein für den ordnungsgemäßen Ablauf des Systems unerlässliches Dokument.

Um wirksam und vorschriftsgemäß zu sein, müssen Rettungssysteme bestimmte Standards erfüllen: Jede Komponente benötigt eine Konformitätserklärung, und die gesamte Installation muss von Dokumenten begleitet sein, die bescheinigen, dass sie vorschriftsgemäß geplant und installiert wurde.

Nur ein von einem qualifizierten Techniker unterzeichnetes technisches Dokument gewährleistet die vollständige und vorschriftsmäßige Funktion der Lebenserhaltungseinrichtung.
Mit QUOTA SICURA schützen Sie Ihr Dach und sich selbst vor möglichen Bußgeldern.

Referenzstandards für Rettungssysteme

Nationale Vorschriften
   1.   Gesetzesdekret 81/08 (Konsolidiertes Gesetz über die Sicherheit am Arbeitsplatz)
Das Gesetzesdekret 81/08 bildet den wichtigsten Rechtsrahmen in Italien für die Arbeitssicherheit. Es schreibt die Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen gegen Abstürze bei allen Arbeiten in der Höhe vor (d. h. Arbeiten in einer Höhe von mehr als 2 Metern über einem festen Untergrund). Das Gesetz besagt:

  • Arbeitgeber müssen geeignete kollektive oder individuelle Schutzsysteme (wie z. B. Notrufsysteme) bereitstellen.
  • Die Installation von Rettungsleinen muss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften geplant und durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die Bediener ausreichend im Umgang mit diesen Geräten geschult sind.

 

   2.   UNI EN 795:2012
Die Norm UNI EN 795:2012 ist die europäische Norm, die die Anforderungen an Anschlagsysteme zum Schutz von Personen vor Abstürzen aus der Höhe regelt. Sie gilt insbesondere für Anschlagvorrichtungen, die jeweils nur von einer Person benutzt werden dürfen, wobei besonderes Augenmerk auf die Anforderungen an Festigkeit und Dauerhaftigkeit des Systems gelegt wird.

Die Norm sieht 5 Klassen von Verankerungsvorrichtungen vor:

  • Klasse A: Feste strukturelle Verankerungen.
  • Klasse B: Temporäre Verankerungen.
  • Klasse C: Flexible Ankerleinen (z. B. horizontale Rettungsleinen).
  • Klasse D: Starre Verankerungsleinen (feste Schienen).
  • Klasse E: Verankerungssysteme für ebene und bewegliche horizontale Flächen.

 

   3.   UNI EN 353-1:2018
Es geht um vertikale Absturzsicherungssysteme und legt die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz fest, einschließlich Verankerungssystemen an Leitern oder anderen vertikalen Strukturen, die oft in Verbindung mit Rettungsleinen verwendet werden.

Regionale Vorschriften

Zusätzlich zu den nationalen Bestimmungen haben einige italienische Regionen spezifische Vorschriften für die Installation und Verwendung von Rettungsleinen erlassen:

  • ToskanaDas Regionalgesetz Nr. 65/2014 schreibt die Installation von permanenten Verankerungseinrichtungen, wie z. B. Rettungsleinen, für öffentliche und private Gebäude, sowohl für Neubauten als auch für Gebäude, die umfassend renoviert werden, vor.
  • LombardeiMit dem Verordnungsbeschluss Nr. 11953/2009 der Regionalregierung wird die Verpflichtung zur Bereitstellung von Absturzsicherungssystemen, einschließlich Rettungsleinen, auf temporären und mobilen Baustellen geregelt.
  • Emilia-Romagna: Regelt mit DGR 149/2013 die obligatorische Installation von Verankerungssystemen an Neubauten oder Gebäuden, die außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten unterzogen werden.

 

Wartung und regelmäßige Überprüfungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wartung und Inspektion der Rettungsleinen. Vorschriften schreiben vor, dass Verankerungssysteme regelmäßig von qualifiziertem Personal geprüft werden müssen, um ihre Konformität und langfristige Wirksamkeit sicherzustellen. Die Inspektionen müssen dokumentiert werden und Folgendes umfassen:

Überprüfen Sie den Zustand der Rettungsleine visuell.
Überprüfung der Befestigungselemente.
Ausdauertests, falls erforderlich.


Abschluss
Um die Sicherheit von Höhenarbeitern zu gewährleisten, müssen Sicherungssysteme gemäß nationalen und regionalen Vorschriften installiert und gewartet werden. Arbeitgeber und Baustellenleiter sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass die Verankerungssysteme geeignet, korrekt installiert und regelmäßig überprüft werden.

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